Leistungen der häuslichen Krankenpflege

Pflegeleistungen
Leistungen erhält, wer akut oder chronisch erkrankt ist.

Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?

Wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigt, ist pflegebedürftig.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege kann jeder akut und chronisch Erkrankte in Anspruch nehmen, unabhängig davon in welcher Krankenkasse er versichert ist und ob er eigene Einkünfte hat.


Unser Leistungsangebot

  • Behandlungspflege durch examiniertes Pflegepersonal
  • Grundpflege
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Sozialarbeit
  • Vermittlung von Plätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
  • Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Pflege und Begleitung Sterbender

Vermittlung von Zusatzleistungen

  • Maniküre und Pediküre
  • Friseur
  • fahrbarer Mittagstisch
  • Hausnotruf
  • Krankengymnastik
  • Pflegehilfsmittel
  • kulturelle Angebote

Wir sind täglich, rund um die Uhr für Sie da und erbringen alle Leistungen

  • der Krankenkassen
  • der Pflegekassen
  • des Sozialamts
  • für Privatzahler