Pflegestation Drei Töchter
Pflegequalität zu Hause oder Wohlfühlen in der Wohngemeinschaft
Was sind Pflegestufen?
Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig):
Der Pflegebedürftige benötigt einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig):
Der Pflegebedürftige benötigt mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig):
Der Pflegebedürftige benötigt mehrmals täglich, gegebenenfalls rund um die Uhr und auch nachts Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Härtefall:
Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist. D.h., wenn die Grundpflege auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich mindestens 7 Stunden erforderlich ist.