Pflege bei Verhinderung oder Ersatzpflege

Wer seine Angehörigen zu Hause pflegt, kann selbst einmal krank werden und braucht Zeit, sich zu erholen. Wenn er die Pflege aus den genannten Gründen vorübergehend nicht ausüben kann, treten die Pflegekassen mit der so genannten "Verhinderungspflege" ein.

Sie ermöglicht es dem Pflegebedürftigen auch während dieser Zeit in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse ist, dass die bisherige Pflegeperson den Versicherten schon mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für eine Ersatzkraft für längstens 4 Wochen und bis zu einem Betrag von maximal 1.432,00 Euro.